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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für medizinische Begutachtungen und betriebsärztliche Abklärungen der Orameda GmbH.
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Leistungen der Orameda GmbH, Zürcherstrasse 133, 8952 Schlieren («Orameda»), insbesondere für medizinische Begutachtungen und betriebsärztliche Abklärungen, gegenüber ihren Auftraggebern. Auftraggeber sind namentlich Versicherungen und Unternehmen («Auftraggeber»).
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Orameda sie schriftlich bestätigt hat.
1.3 Begutachtete Personen sind nicht Vertragspartei. Für sie gelten insbesondere die Ziffern 5 bis 7 sowie die Datenschutzerklärung.
2 Leistungen
2.1 Orameda erbringt unabhängige medizinische Begutachtungen (monodisziplinär, bidisziplinär und polydisziplinär) sowie betriebsärztliche Abklärungen.
2.2 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag, der Offerte und der Auftragsbestätigung.
2.3 Orameda erbringt keine medizinische Behandlung. Zwischen den begutachtenden Fachpersonen und der begutachteten Person entsteht kein Behandlungsverhältnis.
3 Auftrag und Vertragsschluss
3.1 Aufträge können über das Anfrageformular, per Mail oder über eine vereinbarte digitale Schnittstelle erteilt werden. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung von Orameda oder mit dem Beginn der Ausführung zustande.
3.2 Der Auftraggeber stellt Orameda eine klare Fragestellung sowie vollständige und zutreffende Unterlagen zur Verfügung.
3.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die begutachtete Person über die Begutachtung informiert ist und dass die für die Übermittlung von Personendaten an Orameda erforderlichen Voraussetzungen, insbesondere eine Rechtsgrundlage oder Einwilligung, erfüllt sind.
4 Unabhängigkeit
4.1 Orameda und die beigezogenen Fachpersonen sind fachlich unabhängig. Der Auftraggeber legt die Fragestellung fest, nicht aber das Ergebnis der Begutachtung. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Ergebnis.
4.2 Die Begutachtung erfolgt nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und den anerkannten Standards der Versicherungsmedizin.
5 Termine und Absagen
5.1 Termine werden dem Auftraggeber und der begutachteten Person mitgeteilt. Verschiebungen oder Absagen sind so früh wie möglich telefonisch oder schriftlich zu melden.
5.2 Bei kurzfristiger Absage oder unentschuldigtem Nichterscheinen kann Orameda dem Auftraggeber den entstandenen Aufwand für die reservierte Zeit gemäss Offerte oder Tarif in Rechnung stellen.
5.3 Unverschuldete Verhinderungen, etwa Notfälle oder Krankheit mit Nachweis, werden angemessen berücksichtigt.
6 Mitwirkung
6.1 Begutachtete Personen wirken im Rahmen ihrer gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten an der Begutachtung mit. Dazu gehören das Erscheinen zum Termin, wahrheitsgemässe Angaben und die Vorlage vorhandener Unterlagen.
6.2 Verweigert eine begutachtete Person die Mitwirkung ganz oder teilweise, kann Orameda dies dem Auftraggeber mitteilen und im Gutachten festhalten.
7 Schweigepflicht und Berichterstattung
7.1 Die beigezogenen Ärztinnen und Ärzte unterliegen dem Berufsgeheimnis (Art. 321 StGB). Gutachten werden ausschliesslich dem Auftraggeber im Rahmen des Auftrags zugestellt.
7.2 Bei betriebsärztlichen Abklärungen erhält das beauftragende Unternehmen ausschliesslich Aussagen zu Prognose, Arbeitsfähigkeit und empfohlenen Massnahmen. Diagnosen, Befunde und Behandlungsdetails werden nicht weitergegeben.
7.3 Eine weitergehende Offenlegung erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung der betroffenen Person, mit Entbindung vom Berufsgeheimnis oder gestützt auf eine gesetzliche Grundlage.
8 Fristen
Angaben zur Bearbeitungsdauer sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund fehlender Unterlagen, Terminabsagen oder Nichterscheinens verlängern die Fristen angemessen.
9 Honorar und Zahlung
9.1 Das Honorar richtet sich nach der Offerte oder dem im Zeitpunkt des Auftrags gültigen Tarif. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken; die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, soweit sie geschuldet ist.
9.2 Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu bezahlen. Bei Verzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie die angemessenen Mahnkosten.
10 Haftung
10.1 Orameda haftet für Schäden, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstehen, bei Absicht und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10.2 Gutachten sind fachliche Einschätzungen. Entscheide, die der Auftraggeber auf deren Grundlage trifft, liegen in seiner alleinigen Verantwortung.
10.3 Die Haftung für Personenschäden sowie weitere zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt vorbehalten.
11 Gutachten und Rechte
11.1 Der Auftraggeber darf das Gutachten für den Zweck des Auftrags verwenden, einschliesslich der Vorlage in Verfahren und gegenüber den Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Einsichtsrechte.
11.2 Eine Weitergabe an Dritte für andere Zwecke bedarf der Zustimmung von Orameda, soweit keine zwingenden gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
11.3 Die Rechte an Methoden, Vorlagen, Texten und Inhalten der Website verbleiben bei Orameda.
12 Datenschutz
Orameda bearbeitet Personendaten nach dem Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG). Einzelheiten, insbesondere zur Bearbeitung von Gesundheitsdaten, regelt die Datenschutzerklärung.
13 Nutzung der Portale
13.1 Orameda stellt Versicherungen und beigezogenen Ärztinnen und Ärzten für die Abwicklung von Aufträgen ein digitales Portal zur Verfügung. Der Zugang wird von Orameda eingerichtet und ist personenbezogen.
13.2 Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Nutzerinnen und Nutzer haften für Handlungen, die unter ihrem Zugang erfolgen, soweit sie den Missbrauch zu vertreten haben. Verdacht auf Missbrauch ist Orameda unverzüglich zu melden.
13.3 Orameda kann Zugänge aus Sicherheitsgründen oder bei Verstössen gegen diese AGB sperren. Das Portal wird mit der gebotenen Sorgfalt betrieben; eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
13.4 Für beigezogene Ärztinnen und Ärzte gelten ergänzend die Bestimmungen des jeweiligen Vertrags.
14 Aufbewahrung
Unterlagen und Gutachten werden während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und danach gelöscht oder vernichtet, sofern keine Pflicht zur weiteren Aufbewahrung besteht.
15 Änderungen
Orameda kann diese AGB jederzeit anpassen. Die jeweils aktuelle Fassung gilt für alle Aufträge, die nach ihrer Veröffentlichung erteilt werden.
16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
16.2 Gerichtsstand ist Zürich, soweit nicht zwingende gesetzliche Gerichtsstände entgegenstehen.
16.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.