1 · Auftrag erteilen
Sie beauftragen die Abklärung. Die betroffene Person wird von Ihnen informiert und von uns zum Termin eingeladen.
Einen Moment, wir sind gleich für Sie da.
Unsere vertrauensärztlichen Abklärungen geben Ihrem Unternehmen Prognosen und Empfehlungen für die Planung. Die ärztliche Schweigepflicht bleibt dabei vollständig gewahrt.
Sie wissen, womit Sie planen können: voraussichtliche Dauer, mögliche Einsatzfähigkeit und sinnvolle Anpassungen.
Die Abklärung folgt der ärztlichen Schweigepflicht und dem revDSG. Befunde bleiben bei der Ärztin oder dem Arzt.
Wir übernehmen die medizinische Einschätzung. HR und Führungskräfte können sich auf Gespräche und Massnahmen konzentrieren.
Zentren in allen Landesteilen halten die Wege für Ihre Mitarbeitenden kurz.
Sie beauftragen die Abklärung. Die betroffene Person wird von Ihnen informiert und von uns zum Termin eingeladen.
Eine unabhängige Fachperson untersucht und beurteilt die Arbeitsfähigkeit, selbstverständlich unter ärztlicher Schweigepflicht.
Sie erhalten Prognose und Empfehlungen für Ihre Planung. Diagnosen und Befunde bleiben vertraulich.
In zwei kurzen Schritten zur Anfrage. Wir beraten Sie zur passenden Vorgehensweise.